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Kassenbon nur mit Artikelgruppen – erlaubt oder riskant?

Kassenbon nur mit Artikelgruppen – erlaubt oder riskant?

Darf auf dem Kassenbon einfach nur „Pullover“, „Jeans“, „Pizza“ oder „Getränk“ stehen, ohne genaue Bezeichnung?
Diese Frage stellen sich viele Gastronomen, Einzelhändler und Kioskbetreiber.

Grundsätzlich gilt: Je genauer die Artikelbezeichnungen, desto sicherer bist du unterwegs.
Das Finanzamt verlangt, dass die verkauften Artikel so beschrieben werden, dass sie
eindeutig identifiziertwerden können. Eine Bezeichnung wie „Pizza Funghi“ oder „Coke Zero 0,33 l“ ist daher besser als nur „Pizza“oder „Softdrink“.

Warum ist das wichtig?
Bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung muss erkennbar sein, was genau verkauft wurde. Nur dann ist dein Kassenbuch GoBD-konform. Allgemeine Sammelbezeichnungen können als mangelnde Transparenz gewertet werden – und das kann teuer werden.

💡 Tipp: Moderne Kassensysteme wie Easykasse ermöglichen es dir, detaillierte Artikel mit klaren Namen, Preisen und Warengruppen zu hinterlegen – einfach, schnell und gesetzeskonform.

So bist du auf der sicheren Seite und hast jederzeit nachvollziehbare, prüfungssichere Belege.

➡️ Mehr erfahren unter easykasse.com oder direkt im easykasse-shop.com